Der Begriff der Menschenwürde erweist sich in medizinethischen Konfliktlagen als regulatives Prinzip, d. h. dieser Begriff bildet kein Prinzip im Sinn einer Deduktionsmoral, so dass durch reine Deduktion klare moralische Handlungsanweisungen gewonnen werden können, sondern dient als eine Art "Leitbild", an dem sich die konkreten Einzelentscheidungen orientieren. Es reguliert in diesem Sinn als Prinzip Entscheidungen.