Das neue Patientenverfügungsgesetz dreht sich - mit Blick vor allem auf Komapatienten, Krebskranke und Demente - um die Frage, unter welchen Bedingungen lebenserhaltende Therapien beendet werden dürfen. Aber auch psychische Kranke können sich auf das Gesetz berufen - und bringen damit Ärzte in Gewissensnöte.