Ort:
Evangelische Stadtakademie München
Lange Zeit galt die Präimplantationsdiagnostik (PID) als unvereinbar mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz. Seitdem jedoch der Bundesgerichtshof im Juli 2010 die Durchführung einer PID für straffrei erklärte, hält die Diskussion darüber an, ob Embryonen mit schweren genetischen Schäden verworfen werden dürfen: Bedeutet die Realisierung eines Kinderwunsches mit PID immer auch ein Umwelturteil über behindertes Leben?