Bisher galt die Präimplantationsdiagnostik (PID) als unvereinbar mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz (EschG) aus dem Jahre 1990. Seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juli 2010 einen Arzt freisprach, der Gentests an Embryonen im Reagenzglas vorgenommen hatte, um nur Embryonen ohne genetische Schädigung in die Gebärmutter der Frau zu implantieren, ist die Diskussion um die ethische und rechtliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland erneut entbrannt.