BGH stärkt Patientenwillen im Sterbeprozess

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil des 2. Strafsenats vom 25. Juni 2010 das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gestärkt und den Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten Todschlags freigesprochen. Das Urteil bringt Klarheit besonders für die Ärzte im Umgang mit einem auch nur mündlich geäußerten Patientenwillen im Sterbeprozess. Demnach dürfen diese auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Abbruch durch aktive Handlungen erfolgt, also beispielsweise das Entfernen eines Ernährungsschlauchs. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend (BGH Az. 2 StR 454/09). Der Wortlaut des rechtskräftigen Urteils wird erst in den nächsten Wochen hier im Internet veröffentlicht. Die BGH-Pressemitteilung finden Sie hier. Untenstehend kontroverse Reaktionen auf das BGH-Urteil.